Der Bezirkselternausschusses Lichtenberg nimmt Bezug auf den Bericht des Bezirksamtes an
den Ausschuss für Schule und Sport vom 10. Februar 2026, hier auf Punkt I.1
„Extremwetterlage/Winterdienst an Schulen“.
Unter diesem Punkt wird ausgeführt, dass die Entscheidung über Absperrungen von Schulflächen
der jeweiligen Schulleitung obliege und es sich dabei um eine schulinterne Angelegenheit handele.
Diese Darstellung sehen wir mit Sorge, da sie aus unserer Sicht die tatsächlichen Zuständigkeiten
sehr verkürzt und die Verantwortung des Schulträgers nicht ausreichend widerspiegelt. Auch
werden hier Schulen in ihrer Entscheidung bildlich alleine gelassen. Die Verantwortung auf die
Schulen zu geben, wird den Eigentümerpflichten nicht gerecht.
Die Verkehrssicherungspflicht für Schulgrundstücke liegt eindeutig beim Bezirk. Dies umfasst
sowohl die bauliche Sicherheit als auch die Organisation und Kontrolle des Winterdienstes. Die
Schulen – insbesondere die Schulleitungen – sind nicht Eigentümer der Liegenschaften, sondern
Nutzerinnen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben.
Richtig ist, dass Schulleitungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht kurzfristig organisatorische
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen dürfen und müssen, etwa durch temporäre Sperrungen
einzelner Flächen. Dies stellt jedoch keine Übernahme der strukturellen Verantwortung für die
Verkehrssicherheit dar, sondern ist eine Notfallmaßnahme im laufenden Schulbetrieb.
In den vergangenen Wochen waren an einem großen Teil der Lichtenberger Schulen Schulhöfe
oder größere Teile der Schulgelände dauerhaft über mehrere Wochen oder wiederholt – auch in
den Ferienspielen – gesperrt und sind es teils noch immer. Aus Sicht der Elternschaft ist klar
ersichtlich, dass Organisation und Umsetzung des Winterdienstes nicht in ausreichendem Maße
gewährleistet waren.
Gerade in den Pausen brauchen Kinder sichere Flächen für Bewegung, Spiel und gemeinsames
Toben. Schulhöfe sind keine Nebensache, sie sind wichtige Orte für Gesundheit und Entwicklung.
Wir bitten daher, noch einmal zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Sicherheit auf
den Schulhöfen im nächsten Winter zu erhöhen und das Engagement für die Gesundheit unserer
Kinder zu stärken.
Gerade in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen halten wir es für notwendig, dass der Bezirk
Verantwortung übernimmt und einen Winterdienst für die Schulhöfe ausschreibt. Sollte ein
Winterdienst aus bezirklichen Mitteln nicht möglich sein, sind Gelder entsprechend vom Land
einzufordern.
Beschluss vom 16.02.2026
Bezirkselternausschuss Lichtenberg
